Die Genossenschaft
Gründe für eine Mitgliedschaft
- Kein überregionales Servicecenter! Unsere Mitarbeiter sind „für Sie vor Ort“ und kümmern sich zügig um Ihre Anliegen.
- Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Genossenschaft erwerben Sie ein lebenslanges Dauernutzungsrecht, d. h., eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe gem. BGB.
- Als Mitglied haben Sie zudem ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht, welches mit Ihrer Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung ausgeübt werden kann. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der erworbenen Genossenschaftsanteile (Gleichberechtigung).
- Das Geschäftsguthaben eines Mitglieds (Genossenschaftsanteile) kann vererbt oder auf andere Personen übertragen werden.
- Mit der Mitgliedschaft sichern Sie sich dauerhaft günstige Mieten.
- Wir erheben keine Kaution oder Maklergebühren.
- Für die zielorientierte und aufwertende Instandhaltung/-setzung und Modernisierung unserer genossenschaftlichen Wohnungen, Wohngebäude und deren Umfeld setzen wir zur Verfügung stehende freie Mittel ein.
- Reparaturanträge bearbeiten wir schnell und unbürokratisch. Die Kosten für Reparaturen (außer die am persönlichen Eigentum bzw. durch Selbstverschulden) übernehmen wir vollständig.