Rückbau Kranzberg

 

Entwicklung des Wohngebietes Kranzberges

 

Werte Mitglieder, am 20.10.2023 erhielt die Stadt Werdau, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Kristensen sowie im Beisein von zwei Vorständen der Wohnungsbaugenossenschaft Werdau eG in der Stadt Lommatzsch den Förderbescheid für den Rückbau Kranzberg. Der Förderbescheid beinhaltet den Rückbau der Wohngebäude, Rückbau der Infrastruktur sowie die Aufwertung des Geländes. 

Die Stadtentwicklung unterliegt einem stetigen Wandel in sozialökologischen und sozial-räumlichen Herausforderungen, die wir unter Nachhaltigkeitsaspekten für unseren bestehenden Bestand jetzt schon großenteils erfüllen. Für das Wohngebiet Kranzberg ist nach dem Rückbau der betroffenen Wohnblöcke eine Sperre von 10 Jahren für den Wohnungsbau zur Vermietung eine der Förderauflagen.

 

Der aktuelle Stand im Januar 2025 ist wie folgt:

Leergezogen sind die Wohnblöcke der E.-Busch-Str. 2-20 sowie die Wohnblöcke der H.-Eisler-Str. 12-26. Der Wohnblock der H.-Eisler-Str. 2-10 sowie der Wohnblock der E.-Busch-Str. 15-19 werden bis zum Sommer 2025 leergezogen sein. Somit ist das leerziehen der zum Abriss vorgesehenen Wohnblöcke vorzeigt abgeschlossen.

Für den unsanierte Wohnblock der E.-Busch-Str. 9-13 werden vorhandene Leerwohnungen nicht mehr zur Neuvermietung angeboten. Zu einem späteren Zeitpunkt wird über den Wohnblock der E.-Busch-Str. 9-13 entschieden ob eine Sanierung oder Rückbau stattfinden wird.

Der modernisierte Wohnblock der E.-Busch.-Str. 1-7 bleibt im Bestand unserer Genossenschaft.

 

Wie erfolgt der zeitliche Abriss der Wohnblöcke?

Vorgesehen ist der Abriss der drei Wohnblöcke der E.-Busch.-Str. 2-20 beginnend im Herbst 2025 bis in das Frühjahr 2026. Die Wohnblöcke sind von allen Medien getrennt. Die Ausschreibung für den Abriss an die entsprechenden Firmen kann erfolgen, wenn die Weiterleitungsverträge über die Fördermittel mit der Stadt Werdau vorliegen.

Der Rückbau der Wohnblöcke der H.-Eisler-Str. 2-26 sowie des Wohnblocks der E.-Busch-Str. 15-19 soll bis zum Jahr 2030, möglichst eher, erledigt sein.

Anschließend sollen die weiterhin im Besitz der Genossenschaft befindlichen Grundstücke eine Aufwertung, vor allem im Grünlandbereich, erhalten.

Über die wirtschaftliche Weiternutzung der Grundstücke wurde noch keine Entscheidung getroffen. Es besteht eine 10-jährige Sperre für Wohnungsbau zur Vermietung. Eine vorzeitige Bebauung für die Nutzung als Eigentum ist aber möglich.

 

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