Rückbau Kranzberg
Entwicklung des Wohngebietes Kranzberges
Werte Mitglieder, am 20.10.2023 erhielt die Stadt Werdau, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Kristensen sowie im Beisein von zwei Vorständen der Wohnungsbaugenossenschaft Werdau eG in der Stadt Lommatzsch den Förderbescheid für den Rückbau Kranzberg. Der Förderbescheid beinhaltet den Rückbau der Wohngebäude, Rückbau der Infrastruktur sowie die Aufwertung des Geländes.
Die Stadtentwicklung unterliegt einem stetigen Wandel in sozialökologischen und sozial-räumlichen Herausforderungen, die wir unter Nachhaltigkeitsaspekten für unseren bestehenden Bestand jetzt schon großenteils erfüllen. Für das Wohngebiet Kranzberg ist nach dem Rückbau der betroffenen Wohnblöcke eine Sperre von 10 Jahren für den Wohnungsbau zur Vermietung eine der Förderauflagen.
Der aktuelle Stand im Oktober 2025 ist wie folgt:
Leergezogen sind die Wohnblöcke der E.-Busch-Str. 2-20, die Wohnblöcke der H.-Eisler-Str. 2-26 sowie der Wohnblock der E.-Busch-Str. 15-19. Somit ist das leerziehen der zum Abriss vorgesehenen Wohnblöcke vorzeigt abgeschlossen.
Momentan finden Gespräche mit Mietern des unsanierten Wohnblockes der E.-Busch-Str. 9-13 für ein Wohnungswechsel, möglichst in unserer Genossenschaft, statt. Die Zukunft des dann leergezogenen Wohnblockes der E.-Busch-Str. 9-13 ist weiterhin offen.
Der modernisierte Wohnblock der E.-Busch.-Str. 1-7 bleibt im Bestand unserer Genossenschaft.
Wie erfolgt der zeitliche Abriss der Wohnblöcke?
Begonnen hat am 05.09.2025 der Abriss der drei Wohnblöcke der E.-Busch.-Str. 2-20. Der Abschluss der Abrissarbeiten ist für den 31.03. 2026 geplant. Desweitern werden die nicht mehr benötigten Fußwege, Treppen (E.-Busch-Str. 2-20) und Stellplätze (H.-Eisler-Str. 2-26) in dieser Abrissmaßnahme mit rückgebaut.
Der Rückbau der Wohnblöcke der H.-Eisler-Str. 2-26 sowie des Wohnblocks der E.-Busch-Str. 15-19 soll bis zum Jahr 2030, möglichst eher, abgeschlossen sein.
Anschließend sollen die weiterhin im Besitz der Genossenschaft befindlichen Grundstücke eine Aufwertung, vor allem im Grünlandbereich, erhalten.
Über die wirtschaftliche Weiternutzung der Grundstücke wurde noch keine Entscheidung getroffen. Es besteht eine 10-jährige Sperre für Wohnungsbau zur Vermietung. Eine vorzeitige Bebauung für die Nutzung als Eigentum ist aber möglich.



