Aktuelle News

Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Wichtige Neuerungen bei Ab- und Ummeldungen nach Umzügen für die Belieferung mit Strom ab dem 06. Juni 2025

 

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft.

Die Bundesnetzagentur plant eine umfassende Modernisierung des Energiemarktes, was verschiedene Änderungen mit sich bringt – insbesondere bei den Vorgängen der An- bzw. Abmeldungen bei Umzug.

Für die Belieferung mit Strom können ab dem 1. Juni Umzüge nur noch im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist ab diesem Datum nicht mehr möglich! 

Dass An- und Abmeldungen sowie ein daraus resultierender Wechsel des Energielieferanten zukünftig nicht mehr rückwirkend durchgeführt werden können, basiert auf der EU-Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt (EU-Richtlinie 2019/944). Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen und damit den Energiemarkt effizienter, kundenfreundlicher sowie flexibler zu gestalten. 

Was bedeutet das für Mieter? 

  • Planen Sie Ihren Umzug vorausschauend und informieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Umzug, mindestens ein bis zwei Wochen im Voraus.

 

So können Sie sicherstellen, dass der Beginn und die Beendigung der Strombelieferung mit den Zeitraum des Aus- und Einzugs übereinstimmen und dadurch keine Verschiebungen der Stromkosten zwischen Mieter und Vor- oder Nachmieter bzw. und Vermieter entstehen. 

Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter oder der Vermieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet! Selbiges gilt entsprechend andersherum bei Einzug. Die Konsequenz daraus, ist dann ein zusätzlicher Aufwand für die Rückabwicklung dieser Kosten zwischen Mieter und Vor- bzw. Nachmieter oder Vermieter. 

Was müssen Vermieter (Hauseigentümer bzw. Hausverwaltungen) beachten? 

  • Mieter rechtzeitig informieren über die neuen gesetzlichen Regelungen und die Notwendigkeit, die An- bzw. Abmeldung mindestens ein bis zwei Wochen vor dem Umzug abzuschließen.

 

Wenn der neue Mieter seinen Einzug nicht rechtzeitig mitteilt, wird der Stromanschluss auf den Vermieter registrieren, sodass Sie dieser die Kosten trägt.

  • Wir stellen daher sicher, dass alle relevanten Daten (Adresse der Abnahmestelle, Zählernummer, Nummer der Marktlokation) vorhanden sind und lassen diese dem Mietern rechtzeitig zukommen.

 

Der zum Zeitpunkt der Übergabe des Mietobjekts festgestellte Stand des zugeordneten Stromzählers kann natürlich später an uns nachgereicht werden.

aktuelle Bauvorhaben

Der Vorstand unserer Genossenschaft hat beschlossen, im Jahr 2025, an den Außenwohnungen des Wohnblocks J.-G.-Herder-Weg 39 und J.-G.-Herder-Weg 45, sowie an den Mittelwohnungen im Objekt J.-G.-Herder-Weg 45, Balkone anzubauen.

Die Baumaßnahme soll im April 2025 beginnen und im Oktober 2025 abgeschlossen sein.

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