Aktuelle News

aktuelle Bauvorhaben

Der Vorstand unserer Genossenschaft hat beschlossen, im Jahr 2025, an den Außenwohnungen des Wohnblocks J.-G.-Herder-Weg 39 und J.-G.-Herder-Weg 45, sowie an den Mittelwohnungen im Objekt J.-G.-Herder-Weg 45, Balkone anzubauen.

Die Baumaßnahme soll im April 2025 beginnen und im Oktober 2025 abgeschlossen sein.

unterjährige Verbraucherinformationen (UVI)

Der Gesetzgeber hat Vermieter verpflichtet, alle Liegenschaften gemäß novellierter Heizkostenverordnung mit fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräten auszustatten. Der § 6a Abs. 1 der Heizkostenverordnung sieht die monatliche Verbrauchsinformationspflicht für die Mieter bezüglich ihres individuellen Verbrauchs von Heizung und Warmwasser vor.

Die unterjährige Verbrauchs­informationen (UVI) ermöglicht den Mietern, im Gegensatz zur jährlichen Heizkostenabrechnung, bereits innerhalb jenes Abrechnungszeitraums über den zu erwartenden Verbrauch informiert zu sein.

Sofern eine ungünstige Verbrauchs­entwicklung abzusehen ist, können sie als Mieter so entsprechende Gegenmaßnahmen zur Optimierung des eigenen Verbrauchs kurzfristig ergreifen und damit aktiv zu einem geringeren Verbrauch und zum Umweltschutz beitragen.

Sie als Mieter können wählen, ob Ihnen die Verbrauchsinformationspflicht  monatliche per Post oder per App zur Verfügung gestellt wird. Die durch die Aufbereitung und zur Verfügungstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation entstehenden Kosten sind gemäß  § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung als umlagefähige Position in der Heizkostenabrechnung deklariert.

Rauchmelder

Als letztes Bundesland hat auch Sachsen im Jahr 2022 beschlossen, dass bis Ende 2023 alle Wohnungen mit Rauchmeldern nach der sächsischen Bauordnung ausgerüstet sein müssen. Trotz Problemen von Lieferketten, Material und Handwerkern ist der Genossenschaft dieses zeitlich sehr sportliche Nachrüsten mit Rauchmeldern im Bestand gelungen. Diese Maßnahme wurde durch die Firma Brunata in unseren Liegenschaften umgesetzt. Bisher eigenständig eingebaute Rauchmelder können hierfür nicht genutzt werden, da diese nicht den in der sächsischen Bauordnung aufgeführten Bedingungen entsprechen. Für die Rauchmelder fallen künftig umlagefähige Wartungskosten an, die sicherlich berechtigt sind, denn Rauchmelder und ihre durchgängige Betriebsbereitschaft können Leben retten.

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