Eigentumsverwaltung / WEG
Zusätzlich zum eigenen Wohnungsbestand, verwaltet die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Werdau eG Eigentumswohnanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Diesbezüglich können wir auf jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen und stehen als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Immobilie zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns in unserer Geschäftsstelle
Telefon: 03761/3368
E-Mail: info@WGWerdau.de - Kontaktformular
Sie haben auch eine Eigentumswohnung, aber wenig Zeit diese selbst zu verwalten?
Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot und freuen uns auf Ihren Anruf zur Sondereigentumsverwaltung nebst Mieterbetreuung und Betriebskostenabrechnung.
Was wir gern für Sie tun:
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist zuständig für die kaufmännische und technische Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in Vertretung sowie gemeinschaftlichen Interesse aller Wohnungseigentümer.
Hierbei wird von uns eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwalter und den Eigentümern sowie Verwaltungsbeiräten gelebt.
Im Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung verfügen unsere Mitarbeiter über langjährige Erfahrung und bilden sich diesbezüglich regelmäßig fort.
Im kaufmännischen Bereich:
- Aufstellen von Einzel- und Gesamtwirtschaftsplänen
- Erstellung von Jahreseinzel- u. Gesamtabrechnungen
- Durchführung der Eigentümerversammlungen
- Ordnungsgemäße Buchführung, Hausgeldverwaltung und Vornahme der notwendigen Zahlflüsse
- Rechnungs- bzw. Belegprüfungen
- Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten
- Kontenverwaltung inkl. treuhänderische Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
- Abschluss und Kontrolle von Versorgungs- und Dienstleistungsverträgen sowie jegliche Korrespondenzen
- Stetige Prüfung auf Optimierungsmöglichkeiten sowie Analyse der Nebenkosten
Im technischen Bereich:
- Regelmäßige Begehung des bzw. der Objekte
- Überwachung und Kontrolle der Dienstleistungstätigkeiten
- Kontrolle der technischen Anlagen im Gemeinschaftseigentum
- Ausübung der Verkehrssicherungspflichten
- Beratung, Angebotsbearbeitung, Planung, Beauftragung und Überwachung von erforderlichen Instandsetzungs- u. Sanierungsmaßnahmen
- Koordinierung der notwendigen Maßnahmen und Handwerker
- Regulierung von Versicherungsangelegenheiten