Eigentumsverwaltung / WEG
Zusätzlich zu unserem eigenen Wohnungsbestand, verwaltet unsere Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Werdau eG Eigentumswohnanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Seit mehreren Jahrzehnten sind wir für 6 Eigentümergemeinschaften mit 145 Einheiten tätig und stehen als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Immobilie zur Verfügung.
Sie haben auch eine Eigentumswohnung, aber wenig Zeit diese selbst zu verwalten?
Kontaktieren Sie uns in unserer Geschäftsstelle
Rufen Sie einfach an: Telefon: 03761/3368
oder mailen Sie uns: info@WGWerdau.de - Kontaktformular
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot zur Sondereigentumsverwaltung nebst Mieterbetreuung und Betriebskostenabrechnung.
Was wir gern für Sie tun:
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist zuständig für die kaufmännische und technische Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in Vertretung sowie gemeinschaftlichen Interesse aller Wohnungseigentümer.
Hierbei wird von uns eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwalter und den Eigentümern sowie Verwaltungsbeiräten gelebt.
Im Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung verfügen unsere Mitarbeiter über langjährige Erfahrung und bilden sich diesbezüglich regelmäßig fort.
Im kaufmännischen Bereich:
- Aufstellen von Einzel- und Gesamtwirtschaftsplänen
- Erstellung von Jahreseinzel- u. Gesamtabrechnungen
- Durchführung der Eigentümerversammlungen
- Ordnungsgemäße Buchführung, Hausgeldverwaltung und Vornahme der notwendigen Zahlflüsse
- Rechnungs- bzw. Belegprüfungen
- Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten
- Kontenverwaltung inkl. treuhänderische Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
- Abschluss und Kontrolle von Versorgungs- und Dienstleistungsverträgen sowie jegliche Korrespondenzen
- Stetige Prüfung auf Optimierungsmöglichkeiten sowie Analyse der Nebenkosten
Im technischen Bereich:
- Regelmäßige Begehung des bzw. der Objekte
- Überwachung und Kontrolle der Dienstleistungstätigkeiten
- Kontrolle der technischen Anlagen im Gemeinschaftseigentum
- Ausübung der Verkehrssicherungspflichten
- Beratung, Angebotsbearbeitung, Planung, Beauftragung und Überwachung von erforderlichen Instandsetzungs- u. Sanierungsmaßnahmen
- Koordinierung der notwendigen Maßnahmen und Handwerker
- Regulierung von Versicherungsangelegenheiten